Fragen & Antworten
Antworten auf häufige Fragen.
Kuratiert aus unseren Beiträgen zu Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung — alphabetisch, nach Zielgruppe oder Thema gefiltert.
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656 Fragen · Seite 14 / 14
Worauf stützt sich der Werbungskostenabzug trotz steuerfreier Lohnersatzleistung?
Der BFH hat mit Urteil vom 23.11.2000 (VI R 93/98) zum Konkursausfallgeld entschieden, dass § 3c EStG dem Werbungskostenabzug nicht entgegensteht, weil kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Lohnersatzleistung besteht. Diese Rechtsprechung ist nach herrschender Auffassung auf das Insolvenzgeld übertragbar.
Stand: September 2022
Wurde gegen die Entscheidung des FG Münster Revision zugelassen?
Nein, das FG Münster hat die Revision nicht zugelassen. Begründet wurde dies damit, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, bei denen lediglich die allgemeine Rechtsprechung angewendet wird.
Stand: März 2023
Zu welchem Zeitpunkt muss die Berufsunfähigkeit für den Freibetrag nach § 16 EStG vorliegen?
Die Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne muss zum Zeitpunkt des Erfüllungsgeschäftes, also der Betriebsveräußerung, vorliegen. Tritt zwischenzeitlich Genesung ein und besteht keine Berufsunfähigkeit mehr, entfällt der Anspruch auf den Freibetrag, sofern nicht das 55. Lebensjahr vollendet wurde.
Stand: November 2022
Zählen Schönheitsreparaturen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten?
Ja. Der BFH hat mit Urteil vom 14.6.2016 (IX R 22/15) entschieden, dass Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten regelmäßig nicht zu den jährlich anfallenden Erhaltungsarbeiten zählen. Sie sind daher in die Prüfung der 15-%-Grenze einzubeziehen.
Stand: Juni 2023
Zählen Versorgungsbezüge oder Renten beim Mittelpunkt der Tätigkeit für das Arbeitszimmer mit?
Nein. Bei der Prüfung, ob das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG), bleiben Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG außer Betracht (BFH-Urteil vom 11.11.2014 – VIII R 3/12). Die Literatur überträgt dies auch auf Renteneinkünfte. Maßgeblich sind nur Einkünfte, die ein aktives Tätigwerden im Veranlagungsjahr erfordern.
Stand: September 2023
§ 33 EStG oder § 35a EStG – was hat bei Gartenumgestaltungen Vorrang?
Sind Aufwendungen sowohl nach § 33 EStG als auch nach § 35a EStG abzugsfähig, sind sie vorrangig als Handwerkerleistung nach § 35a EStG zu berücksichtigen. Hintergrund ist, dass bei § 33 EStG zunächst die zumutbare Belastung überschritten werden muss, während § 35a EStG sofort 20 % des Lohnanteils der Handwerkerrechnung berücksichtigt.
Stand: Juni 2022