Sind Aufwendungen sowohl nach § 33 EStG als auch nach § 35a EStG abzugsfähig, sind sie vorrangig als Handwerkerleistung nach § 35a EStG zu berücksichtigen. Hintergrund ist, dass bei § 33 EStG zunächst die zumutbare Belastung überschritten werden muss, während § 35a EStG sofort 20 % des Lohnanteils der Handwerkerrechnung berücksichtigt.
Stand: Juni 2022
Mehr dazu im Beitrag Außergewöhnliche Belastungen bei behindertengerechter Umgestaltung des Gartens.
Verwandte Fragen
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)