Frage

Zählen Schönheitsreparaturen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten?

Ja. Der BFH hat mit Urteil vom 14.6.2016 (IX R 22/15) entschieden, dass Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten regelmäßig nicht zu den jährlich anfallenden Erhaltungsarbeiten zählen. Sie sind daher in die Prüfung der 15-%-Grenze einzubeziehen.

Stand: Juni 2023

Mehr dazu im Beitrag Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden.

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