Fragen & Antworten

Antworten auf häufige Fragen.

Kuratiert aus unseren Beiträgen zu Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung — alphabetisch, nach Zielgruppe oder Thema gefiltert.

2304 Fragen · Seite 47 / 47

  • § 33 EStG oder § 35a EStG – was hat bei Gartenumgestaltungen Vorrang?

    Sind Aufwendungen sowohl nach § 33 EStG als auch nach § 35a EStG abzugsfähig, sind sie vorrangig als Handwerkerleistung nach § 35a EStG zu berücksichtigen. Hintergrund ist, dass bei § 33 EStG zunächst die zumutbare Belastung überschritten werden muss, während § 35a EStG sofort 20 % des Lohnanteils der Handwerkerrechnung berücksichtigt.

    Stand: Juni 2022

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  • Ändert sich durch die elektronische Übermittlung die Form der Zuwendungsbestätigung?

    Nein. Die Zuwendungsbestätigung muss weiterhin dem amtlichen Muster entsprechen. Nach dem Ausdruck sieht die per E-Mail übermittelte Spendenquittung optisch genauso aus wie die per Brief versandte – lediglich der Übermittlungsweg unterscheidet sich.

    Stand: Februar 2017

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  • Über welchen Weg fordert das Finanzamt tatsächlich Daten oder Erstattungen an?

    Die Finanzverwaltung kommuniziert verbindliche Informationen wie Steuerbescheide oder Erstattungen in der Regel per Post oder über das ELSTER-Portal. Sensible Daten wie Bankverbindungen werden niemals per unverschlüsselter E-Mail abgefragt.

    Stand: Januar 2017

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  • Über welchen Zeitraum ist eine Einbauküche als Wirtschaftsgut abzuschreiben?

    Die Einbauküche ist als einheitliches Wirtschaftsgut über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abzuschreiben. Die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten – inklusive Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte – fließen in die Bemessungsgrundlage der linearen AfA ein.

    Stand: Dezember 2016

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