Fragen & Antworten

Antworten auf häufige Fragen.

Kuratiert aus unseren Beiträgen zu Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung — alphabetisch, nach Zielgruppe oder Thema gefiltert.

130 Fragen · Seite 3 / 3

  • Wie hoch war der Corona-Beratungszuschuss und wer war antragsberechtigt?

    Corona-betroffene KMU und Freiberufler konnten einen Zuschuss in Höhe von 100 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro, ohne Eigenanteil erhalten. Der Zuschuss wurde direkt auf das Konto des Beraters ausgezahlt.

    Stand: März 2020

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  • Wie ist die Corona-Soforthilfe steuerlich zu behandeln?

    Die Corona-Soforthilfe muss in der Steuererklärung 2020 ertragsteuerlich als Betriebseinnahme angegeben werden. Umsatzsteuer fällt nicht an, da kein Leistungsaustausch stattfindet und der Zuschuss damit nicht umsatzsteuerbar ist.

    Stand: Mai 2020

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  • Wie kann die BEW Bocholt kontaktiert werden, um eine Abschlagsreduzierung zu beantragen?

    Die Bocholt Energie- und Wasserversorgung ist telefonisch unter 0800 9549540 sowie per E-Mail an info@bew-bocholt.de erreichbar. Weitere Informationen finden sich auf der Website www.bew-bocholt.de. Anträge, die nach dem 25. März eingehen, sollten direkt mit der BEW abgestimmt werden.

    Stand: März 2020

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  • Wie kommen Arbeitnehmer mit Steuerklasse V oder VI an den erhöhten Leistungssatz?

    Sie benötigen eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, die formlos vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beantragt werden kann. Bei Steuerklasse V ist der Auszug der elektronischen Lohnsteuerkarte des Ehegatten mit Kinderfreibetrag beizufügen, bei Steuerklasse VI ein Auszug mit Steuerklasse I, II, III oder IV. Wird einmal fälschlicherweise nur mit 60 Prozent abgerechnet, kann dies nachträglich nicht mehr korrigiert werden.

    Stand: März 2020

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  • Wie können Arbeitgeber das Risiko einer fehlenden Erstattung vermeiden?

    Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge daraufhin prüfen, ob § 616 BGB ausdrücklich abbedungen (ausgeschlossen) ist. Ist die Vorschrift nicht ausgeschlossen, sollten entsprechende vertragliche Anpassungen vorgenommen werden, damit im Quarantäne- oder Schließungsfall der Erstattungsanspruch nach § 56 IfSG bestehen bleibt. So lassen sich finanzielle Belastungen durch Lohnfortzahlung ohne Erstattung vermeiden.

    Stand: November 2020

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  • Wie können Einzelhändler in Bocholt ihre Energie-Abschlagszahlungen während der Corona-Krise reduzieren?

    Die Bocholt Energie- und Wasserversorgung (BEW) ermöglichte Einzelhändlern, ihre monatlichen Abschlagszahlungen für Geschäftsräume ab dem 1. April 2020 um 50 % zu senken. Voraussetzung war ein entsprechender Antrag bei der BEW. Für die Reduzierung des Aprilabschlags musste der Antrag bis zum 25. März eingehen.

    Stand: März 2020

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  • Wie können Einzweck-Gutscheine zur Sicherung des reduzierten Steuersatzes genutzt werden?

    Bei einem Einzweck-Gutschein stehen Ort der Leistung und Steuersatz bereits bei Ausgabe fest, sodass die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Ausgabe entsteht. Wird ein solcher Gutschein bis zum 31.12.2020 ausgestellt, fallen 16% Umsatzsteuer an, auch wenn die Leistung erst 2021 erbracht wird. Für Einzweck-Gutscheine, die vor dem 01.07.2020 mit 19% ausgegeben wurden, empfiehlt sich eine Rückabwicklung mit Barerstattung.

    Stand: Juli 2020

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  • Wie können Jahresboni für 2020 bei der Umsatzsteuersenkung vereinfacht abgerechnet werden?

    Eine Jahresrückvergütung für 2020 kann zur Vereinfachung pauschal zu 50% mit 19% bzw. 7% (Januar bis Juni) und zu 50% mit 16% bzw. 5% (Juli bis Dezember) berücksichtigt werden, unabhängig vom tatsächlichen Umsatzzeitpunkt. Alternativ darf der Unternehmer den gesamten Jahresbonus auch ausnahmslos mit 19% berücksichtigen.

    Stand: Juli 2020

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  • Wie lange gilt die Senkung der Umsatzsteuer auf 7 % für Gastronomie-Speisen?

    Die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % für Speisen in der Gastronomie ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Ab dem 1. Juli 2021 gilt grundsätzlich wieder der reguläre Steuersatz. Die Befristung ist bewusst gewählt, da die Maßnahme als zeitlich begrenzter Anschub nach der Corona-Krise gedacht ist.

    Stand: Mai 2020

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  • Wie lange gilt die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 % auf Restaurantspeisen?

    Die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 % auf Speisen in der Gastronomie ist zeitlich befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021. Sie ist als Anschubhilfe für die Zeit nach der Krise gedacht, damit Gastronomiebetriebe schnell wieder aus eigener Kraft wirtschaften können.

    Stand: Mai 2020

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  • Wie lange müssen Unterlagen zur Verwendung der Corona-Soforthilfe aufbewahrt werden?

    Sämtliche Unterlagen, die die Verwendung der Soforthilfe belegen, sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Der Nachweis selbst erfolgt über einen amtlichen Vordruck, den die Empfänger zusammen mit einer Ausfüll-Anleitung rechtzeitig erhalten.

    Stand: Mai 2020

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  • Wie läuft die Risikoprüfung der KfW je nach Kredithöhe ab?

    Bei Krediten bis 3 Mio. EUR entfällt die Risikoprüfung der KfW vollständig; sie wird vom Finanzierungspartner übernommen. Bei Beträgen über 3 bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung im Fast-Track-Verfahren, das sich auf ein Rating beschränkt. Bei Krediten über 10 Mio. EUR gilt eine erweiterte Risikobewertung mit erhöhter Unterlagentiefe.

    Stand: März 2020

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  • Wie werden Beschäftigte für die Corona-Soforthilfe in Vollzeitäquivalente umgerechnet?

    Stichtag ist der 31.12.2019. Mitarbeiter bis 20 Stunden zählen mit Faktor 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75, über 30 Stunden sowie Auszubildende mit 1,0 und 450-Euro-Kräfte mit 0,3. Der Unternehmer selbst sowie Beschäftigte in Elternzeit oder Mutterschutz werden mitgezählt; entscheidend ist ein laufender Arbeitsvertrag zum Stichtag.

    Stand: März 2020

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  • Wie werden Umsätze aus Lieferdiensten und Außerhausverkauf bei der Novemberhilfe angerechnet?

    Umsätze im November werden bis zu 25% des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet; darüber hinaus erfolgt eine Anrechnung zur Vermeidung einer Überförderung über 100%. Für Restaurants wird die Erstattung auf 75% der Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz aus dem Vergleichszeitraum 2019 begrenzt, damit Außerhausverkäufe mit reduziertem Steuersatz herausgerechnet sind. Im Gegenzug werden Außerhausumsätze während der Schließung nicht angerechnet.

    Stand: November 2020

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  • Wie werden einmalige hohe Zahlungseingänge im Förderzeitraum behandelt?

    Einmalige hohe Zahlungseingänge, die sich auf ein ganzes zurückliegendes Jahr beziehen, können anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen an Künstler oder VG-Wort-Zahlungen an Journalisten, die sonst überproportional in den Förderzeitraum eingeflossen wären.

    Stand: August 2020

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  • Wie werden gestundete Miet-, Pacht- oder Leasingzahlungen im Verwendungsnachweis berücksichtigt?

    Gestundete Zahlungen wie Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Dadurch werden Unternehmen, die sich eigeninitiativ um Stundungen bemüht haben, nicht gegenüber anderen benachteiligt.

    Stand: August 2020

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  • Wie wird das maximale Finanzierungsvolumen der KfW-Corona-Hilfe ermittelt?

    Das mögliche Förderbzw. Finanzierungsvolumen richtet sich nach dem höchsten der folgenden drei Kriterien: maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019, das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder der aktuelle Finanzierungsbedarf der kommenden maximal 18 Monate. Der höchste dieser Werte bildet die Obergrenze des Kredits.

    Stand: März 2020

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  • Wie wird die Novemberhilfe berechnet und welche Sonderregelung gilt für Restaurants?

    Die Novemberhilfe gewährt pro Schließungswoche 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes aus November 2019, gedeckelt auf 1 Mio. Euro (höhere Beträge bedürfen der EU-Genehmigung). Für Restaurants wird die Erstattung auf Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz (Verzehr im Restaurant) begrenzt; im Gegenzug werden Außerhausverkäufe nicht auf die Förderung angerechnet. Andere staatliche Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

    Stand: November 2020

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  • Wie wurde das Kurzarbeitergeld ab dem 22. April 2020 staffelweise erhöht?

    Bei einem Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent steigt das Kurzarbeitergeld für Kinderlose ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent des Lohnausfalls. Für Beschäftigte mit Kindern erhöht sich die Leistung auf 77 Prozent ab dem 4. Monat und 87 Prozent ab dem 7. Monat. Diese Erhöhungen galten maximal bis zum 31. Dezember 2020.

    Stand: März 2020

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  • Wie wurde der steuerliche Verlustrücktrag im Konjunkturpaket erweitert?

    Der steuerliche Verlustrücktrag wird gesetzlich für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. € bzw. 10 Mio. € bei Zusammenveranlagung erweitert. Zusätzlich ist ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus 2020 auf 2019 möglich: 15 % des Saldos der maßgeblichen Gewinneinkünfte bzw. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die der Festsetzung der Vorauszahlungen 2019 zugrunde lagen, bis maximal 1 Mio. € (bzw. 2 Mio. € bei Zusammenveranlagung).

    Stand: Juni 2020

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  • Wird der Corona-Beratungskostenzuschuss des BAFA noch gewährt?

    Nein, der spezielle Corona-Beratungskostenzuschuss wurde mit Stand 15.05.2020 ausgesetzt. Das BAFA hat die DIHK-Leitstelle angewiesen, keine Inaussichtstellungnahmen mehr zu versenden, die für Beauftragung und Abrechnung erforderlich wären. Grund waren das unerwartet hohe Antragsaufkommen und vermehrte Betrugsanfälligkeiten.

    Stand: März 2020

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  • Wird die BAFA-Beratungsförderung für Corona-betroffene Unternehmen noch gewährt?

    Nein, die spezielle Corona-Beratungsförderung der BAFA wurde vorzeitig eingestellt. Der Fördertopf war nach weniger als zwei Monaten Programmlaufzeit vollständig ausgeschöpft, und es werden keine weiteren Mittel für dieses Modul bereitgestellt.

    Stand: Juni 2020

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  • Wird die Insolvenzantragspflicht wegen der Corona-Krise ausgesetzt?

    Ja, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, mit der die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt wird. Damit sollen Unternehmen geschützt werden, die durch die Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind.

    Stand: März 2020

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  • Wo finden Bocholter Unternehmen gebündelte Informationen zu Corona-Wirtschaftshilfen?

    Die Wirtschaftsförderung Borken (WFG) stellt ausführliche Informationen zu Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen während der Corona-Krise bereit. Zusätzlich bietet die Stadt Bocholt auf ihrer Website einen Bereich speziell zu Wirtschaftsthemen während der Corona-Krise an.

    Stand: März 2020

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  • Wo muss der Antrag auf NRW-Soforthilfe gestellt werden, um Betrug zu vermeiden?

    Anträge dürfen ausschließlich über die offizielle Seite der Landesregierung NRW unter soforthilfe-corona.nrw.de gestellt werden. Es gab gefälschte Webseiten mit nachgebauten Antragsformularen, die Daten für kriminelle Zwecke abgriffen, weshalb die Auszahlungen zwischenzeitlich gestoppt wurden. Antragsteller sollten Suchergebnisse kritisch prüfen und nur die offizielle URL verwenden.

    Stand: März 2020

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  • Wofür darf die Corona-Soforthilfe verwendet werden?

    Die Corona-Soforthilfe darf ausschließlich zur Deckung betrieblicher Kosten und Verbindlichkeiten verwendet werden, etwa für Bankkredite, Leasingraten, betriebliche Mieten oder Lieferantenforderungen. Sie dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die ab dem 01. März 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Wirtschaftliche Schwierigkeiten, die bereits vor diesem Stichtag bestanden, sind nicht abgedeckt.

    Stand: Mai 2020

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  • Worauf ist bei Phishing-Mails im Zusammenhang mit Corona-Hilfen zu achten?

    Im Zusammenhang mit der Beantragung und Rückzahlung von Corona-Hilfen häufen sich digitale Betrugsversuche. Offizielle E-Mails zur NRW-Soforthilfe stammen ausschließlich von noreply@soforthilfe-corona.nrw.de. Empfänger sollten die Absenderadresse stets prüfen und im Zweifel beim Steuerberater nachfragen, bevor sie auf Links klicken oder Daten übermitteln.

    Stand: November 2020

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  • Worin unterscheiden sich Teilleistungen und Anzahlungen umsatzsteuerlich?

    Teilleistungen liegen nur vor bei wirtschaftlich abgrenzbaren Leistungen mit entsprechender Vereinbarung, gesonderter Abnahme und Abrechnung. Hier gilt der Steuersatz im Zeitpunkt der Abnahme der einzelnen Teilleistung. Bei Anzahlungen hingegen ist der Steuersatz zum Zeitpunkt der Abnahme des gesamten fertigen Werks maßgeblich.

    Stand: Juli 2020

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  • Wozu diente das ursprüngliche Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe in NRW?

    Mit dem Rückmeldeverfahren sollte der tatsächliche Liquiditätsengpass des Unternehmens im Förderzeitraum ermittelt werden. Daraus hätte sich ein eventueller Rückzahlungsbetrag der erhaltenen Corona-Soforthilfe ergeben. Die Selbsterklärung erfolgte über einen digitalen Vordruck.

    Stand: Juli 2020

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  • Wurde das Rückmeldeverfahren zur NRW-Corona-Soforthilfe ausgesetzt?

    Ja, das Land NRW hat das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe zum 14. Juli 2020 ausgesetzt. Grund ist, dass sich einige Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen haben. Bis zu einer bundeseinheitlichen Klärung wird das Verfahren ruhen.

    Stand: Juli 2020

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