Pregunta

¿Qué tan extendida está la certificación ISO en el sector de la asesoría fiscal?

Bastante menos del 15 por ciento de los despachos de asesoría fiscal en Alemania están certificados según DIN EN ISO 9000 ss. Entre los despachos distinguidos por Focus Money como Top-Steuerberater (asesor fiscal colegiado en Alemania), la proporción de despachos certificados es significativamente mayor. La certificación se considera, por tanto, un sello de calidad que solo una minoría del sector puede acreditar.

Actualizado: agosto de 2009

Más sobre el tema en el artículo "Steffen & Partner ist Top-Steuerberater".

Preguntas relacionadas

  • Gilt der Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer auch nach einem Betriebsübergang?

    Ja, der Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX geht bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB auf den Erwerber über. Der neue Arbeitgeber tritt in alle Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses ein, einschließlich des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Müssen Rentner auch ohne Aufforderung des Finanzamts eine Steuererklärung abgeben?

    Ja, Rentner sind grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass eine Erklärung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Finanzamt notwendig ist. Die Pflicht entsteht eigenständig aus dem Steuerrecht.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Nach welchen Kriterien bewertet Focus Money Steuerberatungskanzleien im Top-Steuerberater-Ranking?

    Focus Money bewertet Steuerberatungskanzleien nach mehreren Kriterien: der Kanzleistruktur und -organisation, der Weiterbildung der Mitarbeiter sowie der fachlichen Qualifikation. Letztere wird durch Fachfragen zu Steuerdetails geprüft, die von Betriebsprüfern und den Steuerökonomen der Leibniz Universität Hannover gestellt werden.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Verdoppeln sich die Freibeträge bei Schenkung vor dem Erbfall automatisch?

    Nein, die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verdoppeln sich nicht automatisch durch eine vorgezogene Schenkung. Eine doppelte Nutzung der Freibeträge ist nur möglich, wenn zwischen der Schenkung und dem späteren Erbfall mehr als 10 Jahre liegen. Liegt der Zeitraum darunter, werden frühere Schenkungen mit dem Erbfall zusammengerechnet.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas