Frage

Verdoppeln sich die Freibeträge bei Schenkung vor dem Erbfall automatisch?

Nein, die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verdoppeln sich nicht automatisch durch eine vorgezogene Schenkung. Eine doppelte Nutzung der Freibeträge ist nur möglich, wenn zwischen der Schenkung und dem späteren Erbfall mehr als 10 Jahre liegen. Liegt der Zeitraum darunter, werden frühere Schenkungen mit dem Erbfall zusammengerechnet.

Stand: Juli 2008

Mehr dazu im Beitrag Erbschaft- und Schenkungsteuer, "Interview mit Anke Büker".

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