Fragen & Antworten
Antworten auf häufige Fragen.
Kuratiert aus unseren Beiträgen zu Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung — alphabetisch, nach Zielgruppe oder Thema gefiltert.
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130 Fragen · Seite 2 / 3
Welche Flexibilität gibt es beim Zuflussprinzip in der Soforthilfe-Abrechnung?
Unternehmen können bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums wahlweise auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung statt auf den Zahlungseingang abstellen. Das entlastet insbesondere Branchen wie Handwerk oder Messebau, die mit Rechnungen und Zahlungszielen arbeiten und sonst durch verspätete Zahlungseingänge benachteiligt würden.
Stand: August 2020
Welche Folgen haben falsche Angaben im Antrag auf Corona-Soforthilfe?
Falsche Angaben, die zu einer unberechtigten Inanspruchnahme der Soforthilfe führen, gelten als Subventionsbetrug. Neben der Rückzahlung der Leistung droht eine strafrechtliche Verfolgung. Der Antragsteller versichert im Antragsformular ausdrücklich, alle Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen gemacht zu haben.
Stand: Mai 2020
Welche Fristen gelten für die Rückmeldung und Rückzahlung der Corona-Soforthilfe?
Die Rückmelde-Frist wurde einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der Mitteilung der zuständigen Bezirksregierung angegebene Konto müssen bis spätestens 31. März 2021 erfolgen.
Stand: August 2020
Welche Fristen waren ursprünglich für die Rückmeldung und Rückzahlung der NRW-Soforthilfe vorgesehen?
Ursprünglich sollte die Rückmeldung über den digitalen Vordruck bis zum 30. September 2020 an die Landesregierung übermittelt werden. Der selbst ermittelte Rückzahlbetrag wäre dann bis zum 31. Dezember 2020 zu überweisen gewesen. Diese Fristen sind durch die Aussetzung des Verfahrens hinfällig geworden.
Stand: Juli 2020
Welche Konditionen bietet der KfW-Schnellkredit für Soloselbständige und Kleinunternehmen?
Der KfW-Schnellkredit steht auch Soloselbständigen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten offen. Über die Hausbank können bis zu 300.000 Euro beantragt werden, abhängig vom Umsatz des Jahres 2019. Der Bund übernimmt das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Stand: November 2020
Welche Pflichten und Fristen treffen den Arbeitgeber beim Erstattungsantrag?
Der Arbeitgeber muss den von der behördlichen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmern den Lohn für längstens sechs Wochen weiterzahlen und kann sich diese Beträge anschließend von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von 12 Monaten zu stellen. Die Frist beginnt mit dem Ende der verbotenen Tätigkeit, der Absonderung oder der Einrichtungsschließung.
Stand: November 2020
Welche Risiken bestehen bei Auszahlung der Corona-Prämie an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer?
Das Finanzamt prüft, ob die Zahlung fremdüblich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst ist. Wird eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung angenommen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die das zu versteuernde Einkommen der GmbH erhöht und beim Gesellschafter als Kapitalertrag zu versteuern ist. Empfehlenswert ist eine Auszahlung nur, wenn auch ein nicht beteiligter Geschäftsführer eine vergleichbare Prämie erhält.
Stand: September 2020
Welche Sonderregelungen gelten für Einzelhandel, Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche?
Im Einzelhandel sind Wertverluste auf unverkäufliche oder saisonbedingte Ware (z.B. Kleidung, Obst, Gemüse) als förderfähige Fixkosten ansetzbar, und Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter können zu 50 % geltend gemacht werden. In der Veranstaltungs- und Kulturbranche sind interne und externe Ausfallkosten von März bis Dezember 2020 ansetzbar, ergänzt durch Sonderzahlungen für ausgefallene Veranstaltungen.
Stand: März 2021
Welche Steuern können in der Corona-Krise gestundet werden?
Stundungsanträge sind für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer möglich. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, und auch die Umsatzsteuer wird hierbei berücksichtigt.
Stand: März 2020
Welche Umsatzeinbuße ist für die Überbrückungshilfe III erforderlich?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30 % gegenüber dem jeweiligen Referenzmonat des Jahres 2019. Die zusätzlichen Voraussetzungen der Überbrückungshilfe II zu Zeiträumen und Grad der Betroffenheit entfallen. Damit wurde der Zugang gegenüber der Vorgängerregelung deutlich vereinfacht.
Stand: März 2021
Welche Umsatzrückgänge sind Voraussetzung für die Überbrückungshilfe II?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 50% in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30% im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Erstattet werden gestaffelt 40 bis 90 Prozent der Fixkosten je nach Umsatzrückgang, maximal 50.000 Euro pro Monat.
Stand: November 2020
Welche Umsatzsteuersenkung wurde im Konjunkturpaket vom 03.06.2020 beschlossen?
Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wird der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Die Senkung ist befristet und Teil des Konjunkturpakets zur Stärkung der Binnennachfrage.
Stand: Juni 2020
Welche Unterlagen sind einzureichen, wenn der Jahresabschluss 2019 noch fehlt?
Liegt noch kein Jahresabschluss für 2019 vor, genügt der Abschluss 2018 zusammen mit einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) per 31.12.2019. Bei Kreditbeträgen bis 3 Mio. EUR verzichtet die KfW sogar vollständig auf die Einreichung von Unterlagen und übernimmt auch die Risikoprüfung nicht selbst.
Stand: März 2020
Welche Voraussetzung gilt für die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlung von 1.500 EUR?
Die Sonderzahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Umwandlung von bereits vereinbartem Gehalt oder von Lohnbestandteilen in eine steuerfreie Corona-Beihilfe ist nicht zulässig. Die Leistung kann als Geld- oder Sachzuwendung erfolgen.
Stand: Mai 2020
Welche Voraussetzungen gelten für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht?
Der Insolvenzgrund muss auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruhen. Zudem müssen aufgrund eines Antrags auf öffentliche Hilfen oder ernsthafter Finanzierungs- bzw. Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf eine Sanierung bestehen.
Stand: März 2020
Welche Voraussetzungen gelten im Nachrückverfahren der BAFA-Beratungsförderung?
Im Nachrückverfahren muss ein förderfähiger Verwendungsnachweis eingereicht werden. Zusätzlich ist explizit vorausgesetzt, dass der BAFA ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, damit eine Bewilligung erfolgen kann.
Stand: Juni 2020
Welche Voraussetzungen müssen für die Corona-Soforthilfe erfüllt sein?
Es muss ein erheblicher Finanzierungsengpass durch die Corona-Krise vorliegen. Dies wird angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Aufträge seit dem 1. März weggefallen sind, die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert wurden, behördliche Auflagen die Umsatzerzielung massiv einschränken oder die Mittel zur Begleichung kurzfristiger Verbindlichkeiten nicht ausreichen. Der Engpass darf nicht bereits vor dem 1. März 2020 bestanden haben.
Stand: März 2020
Welche Voraussetzungen müssen für die Steuerfreiheit der Corona-Prämie erfüllt sein?
Die Zahlung muss zwischen dem 01.03. und 31.12.2020 erfolgen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden, also nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen. Zudem muss sie zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine schriftliche Vereinbarung wird dringend empfohlen.
Stand: September 2020
Welche neuen Abschreibungs- und Investitionsregeln gelten für 2020 und 2021?
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können in den Jahren 2020 und 2021 degressiv abgeschrieben werden – mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeitigen linearen AfA und maximal 25 % p.a. Zudem wird der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage rückwirkend zum 01.01.2020 und befristet bis 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. € pro Unternehmen gewährt.
Stand: Juni 2020
Welchen Zeitraum deckt die Überbrückungshilfe III ab und bis wann ist sie beantragbar?
Die Überbrückungshilfe III umfasst den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021. Anträge können vom 10.02.2021 bis zum 31.08.2021 über einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) gestellt werden. Für Monate, in denen bereits November- oder Dezemberhilfe bezogen wurde, ist keine zusätzliche Förderung möglich.
Stand: März 2021
Welchen Zeitraum umfasst die Überbrückungshilfe II?
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe deckt die Fördermonate September bis Dezember 2020 ab. Sie richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen, die durch die Corona-Krise Umsatzrückgänge erlitten haben.
Stand: September 2020
Welcher Kündigungsschutz gilt für Mieter bei Mietrückständen wegen Corona?
Mieter, die zwischen dem 01.04. und 30.06.2020 ihre Miete coronabedingt nicht zahlen können, sind besonders geschützt. Vermieter dürfen ihnen wegen dieser Mietrückstände bis zum 30.09.2022 nicht kündigen. Die Miete bleibt jedoch geschuldet und muss später nachgezahlt werden.
Stand: März 2020
Welcher Steuersatz gilt bei Anzahlungen, wenn die Leistung erst später ausgeführt wird?
Maßgeblich ist immer der Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungsausführung, nicht der Anzahlung. Wurden Anzahlungen vor dem 01.07.2020 mit 19% berechnet und die Leistung erst zwischen 01.07. und 31.12.2020 erbracht, gilt nachträglich der reduzierte Satz von 16%. Eine Korrektur der Anzahlungsrechnungen ist nicht nötig; die Richtigstellung erfolgt in der Schlussrechnung.
Stand: Juli 2020
Welcher Steuersatz gilt bei Jahreskarten, Abos und Mitgliedsbeiträgen (z. B. Fitnessstudio)?
Jahreskarten und Abonnements gelten als einheitliche Leistung, die erst am Ende der Laufzeit ausgeführt ist; eine Aufteilung in monatliche Teilleistungen erfolgt nicht. Maßgeblich ist der Steuersatz, der am Ende des Leistungszeitraums gilt. Ein im Februar 2020 bezahltes Fitnessstudio-Abo unterliegt daher Ende Januar 2021 wieder dem Steuersatz von 19%.
Stand: Juli 2020
Welcher Umsatzsteuersatz gilt bei Dauerleistungen wie Mietverträgen im Übergangszeitraum?
Dauerleistungen gelten in der Regel als am Ende des vereinbarten Leistungszeitraums ausgeführt, bei Monatsmieten also am Monatsende. Wird die Leistung vor dem 01.07.2020 erbracht, sind 19% bzw. 7% anzuwenden, bei späterer Ausführung (bis 31.12.2020) 16% bzw. 5%. Verträge, die als Rechnung dienen (mit allen Pflichtangaben), müssen durch einen Zusatz an den geänderten Steuersatz angepasst werden.
Stand: Juli 2020
Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020?
Für Speisen in der Gastronomie wird der Umsatzsteuersatz vom regulären Satz von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % gesenkt. Diese Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist Teil des Corona-Steuerhilfegesetzes, das am 6. Mai 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Stand: Mai 2020
Wen betrifft die erhöhte Hinzuverdienstgrenze bei der Rente?
Betroffen sind Bezieher einer vorgezogenen Altersrente, die also vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente gegangen sind. Für reguläre Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze galt ohnehin keine Hinzuverdienstgrenze.
Stand: März 2020
Wer hat nach § 56 IfSG Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall?
Anspruch haben Personen, die als Ausscheider, Ansteckungs- oder Krankheitsverdächtige bzw. sonstige Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung (Quarantäne) unterliegen. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Eltern, die wegen einer behördlichen Schließung von Schulen oder Kitas ihr Kind betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Voraussetzung ist jeweils ein konkreter Verdienstausfall infolge der behördlichen Maßnahme.
Stand: November 2020
Wer ist antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe?
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen, die durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind. Die Förderung ist ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern zur Abmilderung von Umsatzrückgängen.
Stand: September 2020
Wer ist für die Novemberhilfe antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Schließungsverordnungen vom 28.10.2020 ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt Betroffene). Ebenfalls antragsberechtigt sind indirekt Betroffene, die nachweislich regelmäßig 80% ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen, sowie verbundene Unternehmen unter denselben Voraussetzungen. Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten gelten als direkt betroffen.
Stand: November 2020
Wer ist für die außerordentliche Novemberhilfe antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind direkt von den Schließungsverordnungen ab dem 02.11.2020 betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, einschließlich Hotels. Indirekt betroffen sind Unternehmen, die nachweislich regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen. Verbundene Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn mehr als 80 % des verbundweiten Gesamtumsatzes auf betroffene Teile entfallen.
Stand: November 2020
Wer ist für die Überbrückungshilfe (Juni–August 2020) antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze coronabedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei nach April 2019 gegründeten Unternehmen sind die Monate November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum heranzuziehen. Die Hilfe gilt branchenübergreifend, berücksichtigt aber besonders betroffene Branchen wie Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, Schausteller und Veranstaltungslogistik.
Stand: Juni 2020
Wer ist für die Überbrückungshilfe II antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit Umsatzrückgängen von mindestens 50 % in zwei aufeinanderfolgenden Monaten zwischen April und August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder mit mindestens 30 % Umsatzrückgang im Durchschnitt dieser Monate gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die bisherige Grenze von 60 % Umsatzrückgang wurde abgesenkt.
Stand: November 2020
Wer kann den KfW-Schnellkredit (Programm 078) beantragen?
Der KfW-Schnellkredit richtet sich an Unternehmen ab zehn Mitarbeitern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Die Mittel dürfen für Investitionen und laufende Betriebskosten verwendet werden. Anträge werden ausschließlich über die Hausbank oder Sparkasse gestellt und seit dem 15. April 2020 angenommen. Die KfW übernimmt dabei 100 % des Kreditrisikos der Hausbank.
Stand: März 2020
Wer wird durch das NRW-Sonderprogramm zur Digitalisierung im Einzelhandel gefördert?
Gefördert werden stationäre Einzelhandelsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Ziel des Projektaufrufs der Landesregierung NRW ist es, die ökonomische Resilienz im Einzelhandel zu stärken und den stationären Handel durch innovative und digitale Maßnahmen zu unterstützen.
Stand: Juli 2020
Werden Investitionen in Hygienemaßnahmen und Digitalisierung gefördert?
Ja. Bauliche Maßnahmen und Renovierungen zur Einhaltung von Hygieneauflagen werden mit bis zu 20.000 Euro pro Monat bezuschusst. Digitalisierungsinvestitionen, etwa der Aufbau eines Online-Shops oder Kosten für Internetvertriebsplattformen, werden einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert und können rückwirkend ab März 2020 geltend gemacht werden.
Stand: März 2021
Werden Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge in der Corona-Krise ausgesetzt?
Ja, die Finanzämter sehen derzeit von Vollstreckungsmaßnahmen ab. Zudem werden Säumniszuschläge erlassen, um betroffene Unternehmen und Steuerpflichtige zu entlasten.
Stand: März 2020
Wie erhalten Arbeitnehmer mit Steuerklasse V oder VI den erhöhten Leistungssatz beim Kurzarbeitergeld?
Bei Steuerklasse V oder VI ist regelmäßig kein Kinderfreibetrag eingetragen. Den erhöhten Satz von 67 % gibt es dennoch, wenn das Kind durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesen wird. Den Antrag kann formlos der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer stellen, beizufügen sind z. B. ein Auszug der Lohnsteuerkarte des Ehegatten (bei StKl V) oder die eigene weitere Lohnsteuerkarte (bei StKl VI). Eine fälschlich abgerechnete 60-%-Zahlung kann nachträglich nicht mehr korrigiert werden.
Stand: März 2020
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld und welche Rolle spielen Kinder?
Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich rund 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt mindestens ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG im Haushalt, erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf rund 67 %. Voraussetzung ist in der Regel ein eingetragener Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
Stand: März 2020
Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020?
Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 wird die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie befristet auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt. Die Maßnahme wurde mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 6. Mai 2020 eingeführt und soll Restaurants, Cafés und ähnliche Betriebe nach der Krise wirtschaftlich entlasten. Getränke sind von dieser Regelung nicht erfasst.
Stand: Mai 2020
Wie hoch ist die Corona-Soforthilfe je nach Mitarbeiterzahl?
Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten eine Einmalzahlung von 9.000 € für drei Monate. Bei bis zu 10 Beschäftigten beträgt der Zuschuss 15.000 €. NRW ergänzt die Bundesförderung zusätzlich um 25.000 € für Unternehmen mit 10 bis 50 Mitarbeitern.
Stand: März 2020
Wie hoch ist die Entschädigung nach § 56 IfSG?
Bei Tätigkeitsverboten oder Absonderungen nach § 56 Abs. 1 IfSG wird zunächst der volle Verdienstausfall ersetzt; ab der siebten Woche reduziert sich die Leistung auf die Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 SGB V. Bei Schul- oder Kitaschließungen beträgt die Entschädigung 67 % des Nettoeinkommens, höchstens 2.016 € pro Monat, und wird bis zu 10 Wochen je Erwerbstätigem (bei Alleinerziehenden bis zu 20 Wochen) gezahlt.
Stand: November 2020
Wie hoch ist die Fixkostenerstattung bei der Überbrückungshilfe III gestaffelt?
Die Erstattung erfolgt gestaffelt nach Umsatzeinbruch: bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzrückgang, bis zu 60 % bei einem Rückgang zwischen 50 % und 70 % sowie bis zu 40 % bei einem Rückgang von mehr als 30 %. Die Staffelung entspricht der Systematik der Überbrückungshilfe II.
Stand: März 2021
Wie hoch ist die Förderung der Novemberhilfe und wie wird sie berechnet?
Die Novemberhilfe beträgt 75% des Umsatzes aus November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Lockdowns. Soloselbstständige können alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz 2019 zugrunde legen. Bei Gründungen nach dem 31.10.2019 kann der Monatsumsatz Oktober 2020 oder der durchschnittliche Monatsumsatz seit Gründung herangezogen werden.
Stand: November 2020
Wie hoch ist die Förderung im NRW-Programm für digitalen Einzelhandel?
Die Förderquote beträgt 90 % der förderfähigen Ausgaben. Der maximale Zuschuss ist auf 12.000 Euro begrenzt.
Stand: Juli 2020
Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente regulär?
Bei einer vorgezogenen Altersrente dürfen Bezieher regulär maximal 6.300 EUR pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Wird dieser Betrag überschritten, erfolgt eine anteilige Anrechnung auf die Rente.
Stand: März 2020
Wie hoch ist die Risikoübernahme der KfW bei der Corona-Hilfe für KMU?
Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) übernimmt die KfW 90 % des Kreditrisikos, bei größeren Unternehmen und in der Konsortialfinanzierung 80 %. Die Absicherung erfolgt über eine Garantie des Bundes. Das verbleibende Risiko von 10 % bzw. 20 % trägt die antragstellende Hausbank, was die Kreditvergabe erleichtern soll.
Stand: März 2020
Wie hoch ist die Überbrückungshilfe und welche Nachweise sind erforderlich?
Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten erstattet, bei einem Rückgang über 70 % bis zu 80 %. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 € für drei Monate; bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten in der Regel max. 9.000 €, bis 10 Beschäftigten 15.000 €. Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten müssen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden; Überzahlungen sind zu erstatten.
Stand: Juni 2020
Wie hoch sind der Förderhöchstbetrag und die Abschlagszahlungen?
Der monatliche Förderhöchstbetrag wurde von 50.000 Euro auf 1,5 Millionen Euro angehoben. Abschlagszahlungen können bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat betragen und werden allen antragsberechtigten Unternehmen gleichermaßen gewährt.
Stand: März 2021
Wie hoch sind die Zuschüsse zu den Fixkosten in der Überbrückungshilfe II?
Erstattet werden bis zu 50.000 Euro pro Monat, gestaffelt nach Umsatzrückgang: 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzrückgang, 60 % bei einem Rückgang zwischen 50 % und 70 % sowie 40 % bei mehr als 30 % Umsatzrückgang. Die Personalkostenpauschale wurde von 10 % auf 20 % der förderfähigen Kosten erhöht. Die früheren Höchstgrenzen für Kleinstunternehmen mit bis zu 5 bzw. 10 Beschäftigten wurden gestrichen.
Stand: November 2020