Pregunta

¿Qué prestaciones relacionadas con las comidas en la residencia están concretamente bonificadas?

Están bonificados los costes laborales proporcionales por la preparación de las comidas en la cocina propia, así como por el servicio en el comedor. En cambio, los costes de material o el coste de los propios alimentos no son deducibles; el desglose debe constar en la factura de la residencia.

Actualizado: septiembre de 2012

Más sobre el tema en el artículo Zubereitungskosten für das Mittagessen im Wohnstift kann als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden.

Preguntas relacionadas

  • Sind Kosten für Mahlzeiten im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar?

    Ja, das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12.09.2012 (Az. 3 K 3887/11) entschieden, dass Wohnstiftbewohner die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung und das Servieren der Mahlzeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG geltend machen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Aufschlüsselung der Kosten in der Abrechnung des Wohnstifts.

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  • Muss die Mahlzeit im eigenen Appartement serviert werden, um steuerlich begünstigt zu sein?

    Nein. Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist die Begünstigung auch dann möglich, wenn das Essen in einem gemeinschaftlichen Speisesaal ausgegeben wird. Entscheidend ist, dass die Leistung im räumlichen Bereich des Haushalts des Steuerpflichtigen erbracht wird – dazu zählen auch Gemeinschaftseinrichtungen des Wohnstifts.

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  • Spielt es eine Rolle, ob der Bewohner Zugang zur Küche hat?

    Nein. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger keinen Zutritt zur hauseigenen Küche, in der die Speisen zubereitet wurden. Das FG sah die Leistung dennoch als „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen erbracht an und ließ die Steuerermäßigung zu.

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