Sí, el FG Baden-Württemberg, en su sentencia de 12.09.2012 (Az. 3 K 3887/11), resolvió que los residentes pueden deducir la parte proporcional de los costes laborales por la preparación y el servicio de las comidas como servicios domésticos conforme al § 35a EStG. Como requisito, dichos costes deben figurar desglosados en la factura de la residencia.
Actualizado: septiembre de 2012
Más sobre el tema en el artículo Zubereitungskosten für das Mittagessen im Wohnstift kann als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden.
Preguntas relacionadas
Muss die Mahlzeit im eigenen Appartement serviert werden, um steuerlich begünstigt zu sein?
Nein. Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist die Begünstigung auch dann möglich, wenn das Essen in einem gemeinschaftlichen Speisesaal ausgegeben wird. Entscheidend ist, dass die Leistung im räumlichen Bereich des Haushalts des Steuerpflichtigen erbracht wird – dazu zählen auch Gemeinschaftseinrichtungen des Wohnstifts.
Spielt es eine Rolle, ob der Bewohner Zugang zur Küche hat?
Nein. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger keinen Zutritt zur hauseigenen Küche, in der die Speisen zubereitet wurden. Das FG sah die Leistung dennoch als „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen erbracht an und ließ die Steuerermäßigung zu.
Welche Leistungen rund um das Essen sind im Wohnstift konkret begünstigt?
Begünstigt sind die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung der Mahlzeiten in der hauseigenen Küche sowie für das Servieren im Speisesaal. Materialkosten bzw. die Kosten für die Lebensmittel selbst sind dagegen nicht abzugsfähig; die Aufteilung muss aus der Rechnung des Wohnstifts ersichtlich sein.