Pregunta

¿Qué sentencia aborda la cobertura del seguro de accidentes en fiestas de empresa y consumo de alcohol?

El Tribunal Regional Social de Hesse (Hessisches Landessozialgericht) se ocupó de esta cuestión bajo el número de expediente L 3 139/05. El tribunal confirmó la cobertura del seguro en las fiestas de empresa oficiales, pero señaló al mismo tiempo posibles limitaciones en caso de consumo elevado de alcohol.

Actualizado: diciembre de 2016

Más sobre el tema en el artículo Zu viel Alkohol bei Betriebsfeier auf dem Weihnachtsmarkt getrunken? Vorsicht- bei Unfällen kann dieses zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen!.

Preguntas relacionadas

  • Sind Arbeitnehmer bei einer Weihnachtsfeier auf dem Weihnachtsmarkt gesetzlich unfallversichert?

    Ja, eine betriebliche Weihnachtsfeier ist auch dann durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft gedeckt, wenn sie auf einem Weihnachtsmarkt stattfindet. Der Veranstaltungsort ist für den Versicherungsschutz nicht ausschlaggebend, solange es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.

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  • Gilt der Versicherungsschutz auch auf dem Hin- und Rückweg zur Betriebsfeier?

    Ja, der Hin- und Rückweg des Arbeitnehmers zur betrieblichen Weihnachtsfeier ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.

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  • Kann übermäßiger Alkoholkonsum den Unfallversicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier gefährden?

    Ja, bei erheblichem Alkoholkonsum kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen. Wenn der Alkoholgenuss als wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist, kann die Berufsgenossenschaft Leistungen verweigern.

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  • Ist der Veranstaltungsort entscheidend für den Versicherungsschutz bei einer Betriebsfeier?

    Nein, der konkrete Ort der Feier ist nicht entscheidungsrelevant. Maßgeblich ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt, an der die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit teilnehmen.

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