Ja, der Hin- und Rückweg des Arbeitnehmers zur betrieblichen Weihnachtsfeier ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.
Stand: Dezember 2016
Mehr dazu im Beitrag Zu viel Alkohol bei Betriebsfeier auf dem Weihnachtsmarkt getrunken? Vorsicht- bei Unfällen kann dieses zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen!.
Verwandte Fragen
Sind Arbeitnehmer bei einer Weihnachtsfeier auf dem Weihnachtsmarkt gesetzlich unfallversichert?
Ja, eine betriebliche Weihnachtsfeier ist auch dann durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft gedeckt, wenn sie auf einem Weihnachtsmarkt stattfindet. Der Veranstaltungsort ist für den Versicherungsschutz nicht ausschlaggebend, solange es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.
Kann übermäßiger Alkoholkonsum den Unfallversicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier gefährden?
Ja, bei erheblichem Alkoholkonsum kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen. Wenn der Alkoholgenuss als wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist, kann die Berufsgenossenschaft Leistungen verweigern.
Welches Urteil befasst sich mit Unfallversicherungsschutz bei Betriebsfeiern und Alkohol?
Das Hessische Landessozialgericht hat sich unter dem Aktenzeichen L 3 139/05 mit dieser Thematik befasst. Das Gericht bestätigte den grundsätzlichen Versicherungsschutz bei offiziellen Betriebsfeiern, wies aber zugleich auf mögliche Einschränkungen bei starkem Alkoholkonsum hin.
Ist der Veranstaltungsort entscheidend für den Versicherungsschutz bei einer Betriebsfeier?
Nein, der konkrete Ort der Feier ist nicht entscheidungsrelevant. Maßgeblich ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt, an der die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit teilnehmen.