Pregunta

¿Puede el consumo excesivo de alcohol poner en riesgo la cobertura del seguro de accidentes en la fiesta de Navidad?

Sí, en caso de consumo considerable de alcohol puede decaer la cobertura del seguro legal de accidentes. Si el consumo de alcohol se considera la causa esencial del accidente, la Berufsgenossenschaft puede denegar las prestaciones.

Actualizado: diciembre de 2016

Más sobre el tema en el artículo Zu viel Alkohol bei Betriebsfeier auf dem Weihnachtsmarkt getrunken? Vorsicht- bei Unfällen kann dieses zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen!.

Preguntas relacionadas

  • Sind Arbeitnehmer bei einer Weihnachtsfeier auf dem Weihnachtsmarkt gesetzlich unfallversichert?

    Ja, eine betriebliche Weihnachtsfeier ist auch dann durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft gedeckt, wenn sie auf einem Weihnachtsmarkt stattfindet. Der Veranstaltungsort ist für den Versicherungsschutz nicht ausschlaggebend, solange es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.

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  • Gilt der Versicherungsschutz auch auf dem Hin- und Rückweg zur Betriebsfeier?

    Ja, der Hin- und Rückweg des Arbeitnehmers zur betrieblichen Weihnachtsfeier ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.

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  • Welches Urteil befasst sich mit Unfallversicherungsschutz bei Betriebsfeiern und Alkohol?

    Das Hessische Landessozialgericht hat sich unter dem Aktenzeichen L 3 139/05 mit dieser Thematik befasst. Das Gericht bestätigte den grundsätzlichen Versicherungsschutz bei offiziellen Betriebsfeiern, wies aber zugleich auf mögliche Einschränkungen bei starkem Alkoholkonsum hin.

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  • Ist der Veranstaltungsort entscheidend für den Versicherungsschutz bei einer Betriebsfeier?

    Nein, der konkrete Ort der Feier ist nicht entscheidungsrelevant. Maßgeblich ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt, an der die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit teilnehmen.

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