Conforme al § 149 Abs. 2 S. 1 AO, el plazo ordinario de presentación es el 31.07. del año siguiente. Para la declaración de 2022 rige, por tanto, el 31.07.2023. Si la fecha cae en sábado, domingo o festivo, el plazo se prorroga hasta el siguiente día hábil.
Actualizado: julio de 2021
Más sobre el tema en el artículo Zeitliche Fristen bei der Einkommensteuerklärung.
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