La Finanzamt argumentó que los pagos a la asociación de fomento no se realizaban exclusivamente para la asistencia al colegio, sino que cubrían también eventos, viajes de estudios y estancias escolares. Según la administración, tales prestaciones no quedan comprendidas en el concepto de gastos escolares del § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG. El FG Münster rechazó esta interpretación restrictiva.
Actualizado: febrero de 2024
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