El Grundfreibetrag se incrementa en 2021 de 9.408 euros a 9.696 euros. El Kinderfreibetrag aumenta por progenitor de 2.586 a 2.730 euros, y el mínimo exento por cuidado (Betreuungsfreibetrag) de 1.320 a 1.464 euros por progenitor. En total, resulta por hijo un mínimo exento de 8.388 euros (anteriormente 7.812 euros).
Actualizado: diciembre de 2020
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Preguntas relacionadas
Bis zu welchem Einkommen entfällt der Solidaritätszuschlag ab 2021?
Ab 2021 wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag von 972 Euro auf 16.956 Euro Steuerzahlung angehoben. Dadurch fällt bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro (Verheiratete: doppelter Betrag) kein Soli mehr an. Im Anschluss greift eine Milderungszone bis 96.409 Euro, sodass insgesamt rund 96,5 Prozent der bisherigen Zahler entlastet werden.
Wie ändert sich die Pendlerpauschale ab 2021?
Ab 2021 bleibt es für die ersten 20 Entfernungskilometer bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer können dann 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Welche Änderungen gibt es 2021 beim Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag?
Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 gewährt; zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen unter GdB 50 entfallen. Neu eingeführt wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag von 900 Euro (Geh-/Sehbehinderung) bzw. 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen. Der Pflege-Pauschbetrag steigt von 924 auf 1.800 Euro; für Pflegegrad 2 gibt es 600 Euro, für Pflegegrad 3 1.100 Euro.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2021?
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt 2021 bei dem coronabedingt erhöhten Wert von 4.008 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.