Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt 2021 bei dem coronabedingt erhöhten Wert von 4.008 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.
Stand: Dezember 2020
Mehr dazu im Beitrag Was ändert sich in 2021?.
Verwandte Fragen
Bis zu welchem Einkommen entfällt der Solidaritätszuschlag ab 2021?
Ab 2021 wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag von 972 Euro auf 16.956 Euro Steuerzahlung angehoben. Dadurch fällt bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro (Verheiratete: doppelter Betrag) kein Soli mehr an. Im Anschluss greift eine Milderungszone bis 96.409 Euro, sodass insgesamt rund 96,5 Prozent der bisherigen Zahler entlastet werden.
Wie hoch sind Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag 2021?
Der Grundfreibetrag steigt 2021 von 9.408 Euro auf 9.696 Euro. Der Kinderfreibetrag wird je Elternteil von 2.586 auf 2.730 Euro erhöht, der Betreuungsfreibetrag von 1.320 auf 1.464 Euro je Elternteil. Insgesamt ergibt sich pro Kind ein Freibetrag von 8.388 Euro (zuvor 7.812 Euro).
Wie ändert sich die Pendlerpauschale ab 2021?
Ab 2021 bleibt es für die ersten 20 Entfernungskilometer bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer können dann 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Welche Änderungen gibt es 2021 beim Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag?
Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 gewährt; zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen unter GdB 50 entfallen. Neu eingeführt wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag von 900 Euro (Geh-/Sehbehinderung) bzw. 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen. Der Pflege-Pauschbetrag steigt von 924 auf 1.800 Euro; für Pflegegrad 2 gibt es 600 Euro, für Pflegegrad 3 1.100 Euro.