Pregunta

¿Cómo cambia la Pendlerpauschale (deducción por desplazamiento al trabajo) a partir de 2021?

A partir de 2021 se mantienen los 30 céntimos por kilómetro para los primeros 20 kilómetros de distancia. A partir del kilómetro 21 se podrán deducir 35 céntimos por kilómetro del trayecto simple al trabajo como gastos profesionales (Werbungskosten).

Actualizado: diciembre de 2020

Más sobre el tema en el artículo Was ändert sich in 2021?.

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  • Bis zu welchem Einkommen entfällt der Solidaritätszuschlag ab 2021?

    Ab 2021 wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag von 972 Euro auf 16.956 Euro Steuerzahlung angehoben. Dadurch fällt bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro (Verheiratete: doppelter Betrag) kein Soli mehr an. Im Anschluss greift eine Milderungszone bis 96.409 Euro, sodass insgesamt rund 96,5 Prozent der bisherigen Zahler entlastet werden.

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  • Wie hoch sind Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag 2021?

    Der Grundfreibetrag steigt 2021 von 9.408 Euro auf 9.696 Euro. Der Kinderfreibetrag wird je Elternteil von 2.586 auf 2.730 Euro erhöht, der Betreuungsfreibetrag von 1.320 auf 1.464 Euro je Elternteil. Insgesamt ergibt sich pro Kind ein Freibetrag von 8.388 Euro (zuvor 7.812 Euro).

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  • Welche Änderungen gibt es 2021 beim Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag?

    Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 gewährt; zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen unter GdB 50 entfallen. Neu eingeführt wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag von 900 Euro (Geh-/Sehbehinderung) bzw. 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen. Der Pflege-Pauschbetrag steigt von 924 auf 1.800 Euro; für Pflegegrad 2 gibt es 600 Euro, für Pflegegrad 3 1.100 Euro.

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  • Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2021?

    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt 2021 bei dem coronabedingt erhöhten Wert von 4.008 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.

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