La deducción del IVA soportado solo es posible si las prestaciones recibidas responden de forma preponderante al interés empresarial del empleador. Según la Administración tributaria, este es el caso cuando las atenciones se consideran obsequios menores en el sentido del § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG y, por tanto, no constituyen una prestación gravable a favor del trabajador.
Actualizado: agosto de 2023
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