La compensación retroactiva ampliada de pérdidas se extendió a los períodos impositivos 2022 y 2023. Se aplican importes máximos de 10 millones de € en tributación individual y 20 millones de € en tributación conjunta. El retorno a los importes máximos originales de 1 millón de € y 2 millones de € se producirá a partir del período impositivo 2024.
Actualizado: junio de 2022
Más sobre el tema en el artículo Viertes Corona-Steuerhilfegesetz.
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