La deducción a tanto alzado por teletrabajo se ha prorrogado hasta el 31/12/2022. Los trabajadores sin despacho doméstico pueden computar 5 € por cada día completo de actividad desde casa, con un máximo de 600 € por año natural. Esta deducción queda excluida si en el período impositivo se hacen valer gastos por un despacho doméstico.
Actualizado: junio de 2022
Más sobre el tema en el artículo Viertes Corona-Steuerhilfegesetz.
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