La electricidad generada solo puede destinarse, además de la inyección a la red, a fines residenciales propios; el consumo en un despacho doméstico no es perjudicial. En las Mitunternehmerschaften basta con que al menos un Mitunternehmer utilice la electricidad para fines residenciales privados. Son perjudiciales, en cambio, el consumo por inquilinos con ingresos por alquiler superiores a 520 € en el período impositivo o el uso para fines empresariales propios o ajenos.
Actualizado: enero de 2022
Más sobre el tema en el artículo Verzicht auf Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken.
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