Las asesorías tuvieron que familiarizarse casi a diario con nuevas normativas, resoluciones e informaciones, sin poder recurrir a experiencias previas. Cuestiones como el desempleo parcial (Kurzarbeit), las modificaciones del impuesto sobre el valor añadido y las solicitudes de ayudas puente (Überbrückungshilfen) afectaron a prácticamente todos los clientes. Gran parte del trabajo hubo que abordarlo según el principio de 'learning by doing'.
Actualizado: diciembre de 2020
Más sobre el tema en el artículo …Und plötzlich war der Lockdown da.<br><small>Ein Erfahrungsbericht von Lena Nolte</small>.
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Was ist das Ziel eines Bank-Ratings für Unternehmen?
Ein Rating bewertet die wirtschaftliche Lage und voraussichtliche Entwicklung eines Unternehmens sowie dessen Bonität und mögliche Risiken. Für Banken und Investoren dient es als Instrument zur Bestimmung von Schuldnerbonitäten, Ausfallwahrscheinlichkeiten und zur Minimierung von Kreditrisiken. Das Ergebnis beeinflusst maßgeblich, ob ein Kredit gewährt wird und zu welchen Konditionen.
Was ist ein Gesellschafterdarlehen und wer kann es vergeben?
Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Kredit, den ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gewährt. Es unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und beinhaltet eine Rückzahlungspflicht des Schuldners. Solange sich die Gesellschaft nicht in der Krise befindet, darf sie das Darlehen wie eine normale Verbindlichkeit zurückzahlen. Diese Finanzierungsform ist Kapitalgesellschaften vorbehalten.
Welche Vorteile bietet eine digitalisierte Kanzlei im Lockdown?
Eine weitgehend digitalisierte Kanzlei kann kurzfristig auf Home-Office umstellen, da Unterlagen elektronisch verfügbar sind und Mitarbeiter ortsunabhängig arbeiten können. Papierordner müssen nicht transportiert werden, was Flexibilität schafft. Zudem bleibt mehr Kapazität, um sich auf neue fachliche Herausforderungen wie Kurzarbeit oder Überbrückungshilfen zu konzentrieren.
Wer ist seit dem TraFinG zur Meldung an das Transparenzregister verpflichtet?
Seit Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) zum 01.08.2021 sind grundsätzlich alle juristischen Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, Genossenschaft) sowie eingetragenen Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft) meldepflichtig. Auch Treuhandgestaltungen und vergleichbare Rechtsgestaltungen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Die bisherige Meldefiktion bei elektronisch abrufbaren Registereintragungen ist entfallen, da das Transparenzregister nun ein Vollregister ist.