Pregunta

¿Se aplica el tipo reducido de IVA en una oferta combinada de 'alojamiento con desayuno'?

No, incluso en una oferta combinada de 'alojamiento con desayuno' la parte correspondiente al desayuno debe tributar al 19%. El BFH determinó en su sentencia de 24.04.2013 (Az. XI R 3/11) que las prestaciones de desayuno no sirven directamente al arrendamiento y, por tanto, no se benefician del tipo reducido.

Actualizado: diciembre de 2013

Más sobre el tema en el artículo Umsatzsteuersatz für Frühstück der Hotelgäste.

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  • Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Frühstücksleistungen an Hotelgäste?

    Frühstücksleistungen an Hotelgäste unterliegen dem regulären Umsatzsteuersatz von 19%. Der ermäßigte Steuersatz von 7% ist auf das Frühstück auch dann nicht anwendbar, wenn es im Rahmen eines Pauschalangebots zusammen mit der Übernachtung erbracht wird.

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  • Für welche Hotelleistungen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%?

    Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt seit dem 01.01.2010 für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, sind hiervon ausgeschlossen, selbst wenn sie mit dem Übernachtungsentgelt abgegolten sind.

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  • Wie müssen Hoteliers das Entgelt bei Pauschalangeboten aufteilen?

    Hoteliers müssen den Pauschalpreis in einen Übernachtungsanteil (7% USt) und einen Frühstücksanteil (19% USt) aufteilen. Diese Aufteilung ist erforderlich, weil der Gesetzgeber Frühstücksleistungen ausdrücklich von der ermäßigten Besteuerung ausgenommen hat.

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