El trabajador no debe tener la opción de que el importe de liquidación se le pague alternativamente a sí mismo. Solo si el pago se realiza exclusivamente entre el antiguo y el nuevo deudor (p. ej., dos GmbH), la operación se mantiene neutral a efectos del impuesto sobre el salario.
Actualizado: noviembre de 2016
Más sobre el tema en el artículo Übertragung von Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungbetrags laut BFH kein Zufluss von Arbeitslohn.
Preguntas relacionadas
Führt die Übertragung einer Pensionszusage gegen Ablösungsbetrag zu Arbeitslohn?
Nein, nach dem BFH-Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) führt die Zahlung eines Ablösungsbetrags im Rahmen einer Schuldübernahme nicht zum Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer. Begründung: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf künftige Pensionszahlungen wird wirtschaftlich nicht erfüllt, es wechselt lediglich der Schuldner der Pensionsverpflichtung.
Wann führt die Erteilung einer Pensionszusage zu steuerpflichtigem Arbeitslohn?
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung führt die bloße Erteilung einer Pensionszusage noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Ein Zufluss liegt erst vor, wenn die Pensionsleistungen tatsächlich ausgezahlt werden oder dem Arbeitnehmer ein wirtschaftlicher Vorteil unmittelbar zufließt.
Welche praktische Bedeutung hat das BFH-Urteil für Unternehmensverkäufe?
Das Urteil erleichtert die Übertragung von Pensionszusagen bei Anteilsverkäufen erheblich. Erwerber, die eine bestehende Pensionszusage nicht übernehmen möchten, können diese auf eine andere Gesellschaft (z.B. eine neu gegründete GmbH des Veräußerers) gegen Ablösungsbetrag übertragen, ohne dass beim begünstigten Arbeitnehmer Lohnsteuer ausgelöst wird.
Weicht das BFH-Urteil von früherer Rechtsprechung ab?
Ja, das Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) weicht von der früheren BFH-Entscheidung vom 12.04.2007 (VI R 6/03) ab. Die neue Rechtsprechung ist arbeitnehmerfreundlicher und schafft mehr Gestaltungsspielraum bei der Übertragung von Pensionszusagen.