Sí, la sentencia de 18/08/2016 (VI R 18/13) se aparta de la anterior decisión del BFH de 12/04/2007 (VI R 6/03). La nueva jurisprudencia es más favorable para los trabajadores y amplía el margen de configuración en la transmisión de compromisos por pensiones.
Actualizado: noviembre de 2016
Más sobre el tema en el artículo Übertragung von Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungbetrags laut BFH kein Zufluss von Arbeitslohn.
Preguntas relacionadas
Führt die Übertragung einer Pensionszusage gegen Ablösungsbetrag zu Arbeitslohn?
Nein, nach dem BFH-Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) führt die Zahlung eines Ablösungsbetrags im Rahmen einer Schuldübernahme nicht zum Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer. Begründung: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf künftige Pensionszahlungen wird wirtschaftlich nicht erfüllt, es wechselt lediglich der Schuldner der Pensionsverpflichtung.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit kein Arbeitslohn-Zufluss vorliegt?
Der Arbeitnehmer darf kein Wahlrecht haben, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen. Nur wenn die Zahlung ausschließlich zwischen altem und neuem Schuldner (z.B. zwei GmbHs) fließt, bleibt der Vorgang lohnsteuerneutral.
Wann führt die Erteilung einer Pensionszusage zu steuerpflichtigem Arbeitslohn?
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung führt die bloße Erteilung einer Pensionszusage noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Ein Zufluss liegt erst vor, wenn die Pensionsleistungen tatsächlich ausgezahlt werden oder dem Arbeitnehmer ein wirtschaftlicher Vorteil unmittelbar zufließt.
Welche praktische Bedeutung hat das BFH-Urteil für Unternehmensverkäufe?
Das Urteil erleichtert die Übertragung von Pensionszusagen bei Anteilsverkäufen erheblich. Erwerber, die eine bestehende Pensionszusage nicht übernehmen möchten, können diese auf eine andere Gesellschaft (z.B. eine neu gegründete GmbH des Veräußerers) gegen Ablösungsbetrag übertragen, ohne dass beim begünstigten Arbeitnehmer Lohnsteuer ausgelöst wird.