Pregunta

¿Cuándo da lugar la concesión de una promesa de pensión a salario imponible?

Según la jurisprudencia reiterada del BFH, la mera concesión de una promesa de pensión aún no genera afluencia de salario. Solo existe afluencia cuando las prestaciones de pensión se abonan efectivamente o cuando el trabajador recibe de forma inmediata una ventaja económica.

Actualizado: noviembre de 2016

Más sobre el tema en el artículo Übertragung von Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungbetrags laut BFH kein Zufluss von Arbeitslohn.

Preguntas relacionadas

  • Führt die Übertragung einer Pensionszusage gegen Ablösungsbetrag zu Arbeitslohn?

    Nein, nach dem BFH-Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) führt die Zahlung eines Ablösungsbetrags im Rahmen einer Schuldübernahme nicht zum Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer. Begründung: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf künftige Pensionszahlungen wird wirtschaftlich nicht erfüllt, es wechselt lediglich der Schuldner der Pensionsverpflichtung.

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  • Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit kein Arbeitslohn-Zufluss vorliegt?

    Der Arbeitnehmer darf kein Wahlrecht haben, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen. Nur wenn die Zahlung ausschließlich zwischen altem und neuem Schuldner (z.B. zwei GmbHs) fließt, bleibt der Vorgang lohnsteuerneutral.

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  • Welche praktische Bedeutung hat das BFH-Urteil für Unternehmensverkäufe?

    Das Urteil erleichtert die Übertragung von Pensionszusagen bei Anteilsverkäufen erheblich. Erwerber, die eine bestehende Pensionszusage nicht übernehmen möchten, können diese auf eine andere Gesellschaft (z.B. eine neu gegründete GmbH des Veräußerers) gegen Ablösungsbetrag übertragen, ohne dass beim begünstigten Arbeitnehmer Lohnsteuer ausgelöst wird.

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  • Weicht das BFH-Urteil von früherer Rechtsprechung ab?

    Ja, das Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) weicht von der früheren BFH-Entscheidung vom 12.04.2007 (VI R 6/03) ab. Die neue Rechtsprechung ist arbeitnehmerfreundlicher und schafft mehr Gestaltungsspielraum bei der Übertragung von Pensionszusagen.

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