No. Según la sentencia del BFH de 18/08/2016 (VI R 18/13), el pago de un importe de rescate en el marco de una asunción de deuda no constituye una afluencia de salario para el trabajador. Motivo: el derecho del trabajador a las futuras prestaciones de pensión no se cumple económicamente; únicamente cambia el deudor de la obligación de pensión.
Actualizado: noviembre de 2016
Más sobre el tema en el artículo Übertragung von Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungbetrags laut BFH kein Zufluss von Arbeitslohn.
Preguntas relacionadas
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit kein Arbeitslohn-Zufluss vorliegt?
Der Arbeitnehmer darf kein Wahlrecht haben, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen. Nur wenn die Zahlung ausschließlich zwischen altem und neuem Schuldner (z.B. zwei GmbHs) fließt, bleibt der Vorgang lohnsteuerneutral.
Wann führt die Erteilung einer Pensionszusage zu steuerpflichtigem Arbeitslohn?
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung führt die bloße Erteilung einer Pensionszusage noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Ein Zufluss liegt erst vor, wenn die Pensionsleistungen tatsächlich ausgezahlt werden oder dem Arbeitnehmer ein wirtschaftlicher Vorteil unmittelbar zufließt.
Welche praktische Bedeutung hat das BFH-Urteil für Unternehmensverkäufe?
Das Urteil erleichtert die Übertragung von Pensionszusagen bei Anteilsverkäufen erheblich. Erwerber, die eine bestehende Pensionszusage nicht übernehmen möchten, können diese auf eine andere Gesellschaft (z.B. eine neu gegründete GmbH des Veräußerers) gegen Ablösungsbetrag übertragen, ohne dass beim begünstigten Arbeitnehmer Lohnsteuer ausgelöst wird.
Weicht das BFH-Urteil von früherer Rechtsprechung ab?
Ja, das Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) weicht von der früheren BFH-Entscheidung vom 12.04.2007 (VI R 6/03) ab. Die neue Rechtsprechung ist arbeitnehmerfreundlicher und schafft mehr Gestaltungsspielraum bei der Übertragung von Pensionszusagen.