Las propinas para empresarios (p. ej., empresarios individuales o titulares) constituyen siempre ingresos empresariales sujetos a tributación. Existe una obligación de registro vinculante, que debe cumplirse de forma distinta según el sistema de caja utilizado. La exención fiscal conforme al § 3 Nr. 51 EStG se aplica exclusivamente a los trabajadores por cuenta ajena.
Actualizado: mayo de 2021
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