No. El BFH dictaminó en su sentencia de 09.06.2022 (Az. VI R 26/20) que un taxi no es un medio de transporte público en el sentido del § 9 Abs. 2 S. 2 EStG. Al privilegiar los medios de transporte público, el legislador tenía en mente el transporte regular de línea, no el transporte ocasional sujeto a autorización mediante taxi.
Actualizado: diciembre de 2022
Más sobre el tema en el artículo Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“ im Sinne des EStG.
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