El empleador puede dejar exentos los artículos promocionales de hasta 10,- EUR, someterlos a la tributación salarial ordinaria o tributarlos a tanto alzado conforme al § 37b EStG. Según la OFD Karlsruhe de 18.12.2015, esta opción puede ejercerse de forma individual para cada prestación en especie de escaso valor.
Actualizado: agosto de 2016
Más sobre el tema en el artículo Streuwerbeartikel richtig versteuern: Neue Verwaltungsanweisung der OFD Karlsruhe.
Preguntas relacionadas
Was gilt steuerlich als Streuwerbeartikel?
Als Streuwerbeartikel gelten Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10,- EUR nicht übersteigen. Solche geringwertigen Werbegeschenke müssen nicht in die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG einbezogen werden und bleiben damit grundsätzlich unversteuert.
Wie wirkt sich die 44-EUR-Freigrenze auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus?
Sachbezüge an Arbeitnehmer bleiben nur dann steuerfrei, wenn sie insgesamt die monatliche Freigrenze von 44,- EUR nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG nicht überschreiten. Wird die Grenze überschritten – etwa durch mehrere Zuwendungen im selben Monat – sind sämtliche Sachzuwendungen regulär lohnzuversteuern.
Dürfen Streuwerbeartikel pauschal versteuert werden, um die 44-EUR-Grenze zu retten?
Ja. Nach BMF-Schreiben vom 19.05.2015 darf der Arbeitgeber einen Streuwerbeartikel auch dann der Pauschalsteuer nach § 37b EStG unterwerfen, wenn dadurch die 44-EUR-Monatsgrenze sonst überschritten würde. So können andere Sachbezüge innerhalb der Freigrenze steuerfrei gewährt werden.
Muss die Entscheidung zur Pauschalversteuerung einheitlich für alle Streuwerbeartikel erfolgen?
Nein. Der Arbeitgeber kann jeden geringwertigen Sachbezug bis 10,- EUR gesondert beurteilen und individuell entscheiden, ob er ihn pauschal versteuert. Eine einheitliche Behandlung aller Streuwerbeartikel ist nicht erforderlich.