El Insolvenzgeld está exento del impuesto sobre la renta conforme al § 3 Nr. 2 letra b EStG. No obstante, está sujeto a la reserva de progresión según el § 32b Abs. 1 Nr. 1 letra a EStG, por lo que incrementa el tipo impositivo aplicable al resto de los ingresos. Se abona en un único pago por la Bundesagentur für Arbeit (Agencia Federal de Empleo).
Actualizado: septiembre de 2022
Más sobre el tema en el artículo Steuerfreies Insolvenzgeld – Werbungskostenabzug.
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