A partir del 1.1.2025, la facturación no podrá superar los 25.000 EUR en el año anterior ni los 100.000 EUR en el año en curso. Si se supera el límite de 25.000 EUR del año anterior, el régimen queda excluido para el año siguiente. Si se supera el límite de 100.000 EUR durante el año en curso, se aplica la tributación ordinaria desde ese momento.
Actualizado: diciembre de 2024
Más sobre el tema en el artículo Steuerbescheide: Zukünftig 4-Tage-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe.
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