Pregunta

¿Por qué el fregadero y la cocina ya no se consideran componentes no independientes del edificio?

El BFH ha abandonado su jurisprudencia anterior debido a los cambios en la práctica de equipamiento. Hoy en día, el fregadero y la placa de cocina ya no son elementos sin los cuales una vivienda quedaría 'inacabada'. Más bien, junto con los demás componentes de la cocina integrada, forman un bien económico autónomo y unitario.

Actualizado: diciembre de 2016

Más sobre el tema en el artículo Schlechte Nachricht für Vermieter: Aufwendungen für Rundum-Erneuerung einer Einbauküche sind kein Erhaltungsaufwand- nur über AfA absetzbar.

Preguntas relacionadas

  • Sind Kosten für die komplette Erneuerung einer Einbauküche im Mietobjekt sofort abziehbar?

    Nein. Nach dem BFH-Urteil vom 3.8.2016 (IX R IX R 14/15) stellen die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche keinen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar. Sie müssen über die Nutzungsdauer von zehn Jahren im Wege der AfA als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.

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  • Über welchen Zeitraum ist eine Einbauküche als Wirtschaftsgut abzuschreiben?

    Die Einbauküche ist als einheitliches Wirtschaftsgut über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abzuschreiben. Die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten – inklusive Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte – fließen in die Bemessungsgrundlage der linearen AfA ein.

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  • Können einzelne Elektrogeräte als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgesetzt werden?

    Nach der neuen BFH-Rechtsprechung gilt die Einbauküche als einheitliches Wirtschaftsgut, sodass eine isolierte Sofortabschreibung einzelner Geräte über die GWG-Grenze grundsätzlich ausscheidet. Eigenständige, nicht fest verbundene Elektrogeräte können jedoch separat zu beurteilen sein, wenn sie nicht Teil des einheitlichen Wirtschaftsguts Einbauküche sind.

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  • Welche praktischen Folgen hat das Urteil für Vermieter?

    Vermieter können die Kosten einer Rundum-Erneuerung der Einbauküche nicht mehr im Jahr der Zahlung steuerlich geltend machen, sondern nur verteilt über zehn Jahre. Das verschlechtert die Liquiditätswirkung der Modernisierung erheblich und sollte bei der Planung von Renovierungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

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