Frage

Sind Kosten für die komplette Erneuerung einer Einbauküche im Mietobjekt sofort abziehbar?

Nein. Nach dem BFH-Urteil vom 3.8.2016 (IX R IX R 14/15) stellen die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche keinen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar. Sie müssen über die Nutzungsdauer von zehn Jahren im Wege der AfA als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.

Stand: Dezember 2016

Mehr dazu im Beitrag Schlechte Nachricht für Vermieter: Aufwendungen für Rundum-Erneuerung einer Einbauküche sind kein Erhaltungsaufwand- nur über AfA absetzbar.

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