En caso de incumplimiento de la obligación de denominación, se corre el riesgo de denegación de la deducción del IVA soportado para el receptor de la prestación. Además, puede generarse el devengo de intereses sobre el IVA soportado indebidamente deducido conforme al § 233a AO. El riesgo es considerable, especialmente en revisiones con efecto retroactivo.
Actualizado: diciembre de 2012
Más sobre el tema en el artículo Risikofaktor Umsatzsteuer: Gutschriften ab dem 01.01.2013.
Preguntas relacionadas
Muss eine Gutschrift seit 01.01.2013 ausdrücklich als 'Gutschrift' bezeichnet werden?
Ja, seit dem 01.01.2013 ist die ausdrückliche Bezeichnung als 'Gutschrift' ein umsatzsteuerlicher Pflichtbestandteil. Die frühere Praxis, eine Gutschrift mit 'Rechnung' zu überschreiben, ist nicht mehr ausreichend. Fehlt diese Bezeichnung, liegt ein formeller Mangel vor.
Warum sind Gutschriften ein Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung?
Da die formelle Bezeichnung 'Gutschrift' seit 2013 zwingend vorgeschrieben ist, lassen sich Verstöße im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen einfach feststellen. Die Finanzverwaltung handhabt diese Pflicht strikt, sodass formale Fehler schnell zu Vorsteuerkürzungen führen können.
Was ist eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne?
Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist die Abrechnung einer Leistung durch den Leistungsempfänger statt durch den leistenden Unternehmer. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Korrekturrechnung (kaufmännische Gutschrift), die eine ursprüngliche Rechnung berichtigt. Diese Unterscheidung ist für die korrekte Bezeichnung wesentlich.
Wie sollten Unternehmen die Bezeichnungspflicht für Gutschriften in der Praxis umsetzen?
Unternehmen sollten ihre Abrechnungsvorlagen und ERP-Systeme prüfen und sicherstellen, dass jede umsatzsteuerliche Gutschrift ausdrücklich das Wort 'Gutschrift' enthält. Zudem ist intern klar zwischen Gutschriften und Korrekturrechnungen zu unterscheiden, um Vorsteuerrisiken zu vermeiden.