El recargo se escalonará en función del volumen defraudado: 10 % para importes superiores a 25.000 € y hasta 100.000 €, 15 % para importes superiores a 100.000 € y hasta 1.000.000 €, y 20 % para importes superiores a 1.000.000 €. De este modo, la carga económica de una autodenuncia aumenta de forma considerable.
Actualizado: noviembre de 2014
Más sobre el tema en el artículo Referentenentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige.
Preguntas relacionadas
Wie lange soll die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung künftig betragen?
Nach dem Referentenentwurf des BMF soll die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Dies gilt damit nicht mehr nur für besonders schwere Fälle, sondern einheitlich für sämtliche Hinterziehungstatbestände.
Ab welchem Hinterziehungsbetrag wird bei der Selbstanzeige ein Zuschlag nach § 398a AO fällig?
Die bisherige Grenze von 50.000 € soll auf 25.000 € herabgesenkt werden. Bis zu diesem Betrag wird ohne Zuschlagszahlung von der Strafverfolgung abgesehen. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 25.000 €, ist zusätzlich zur Steuernachzahlung ein gestaffelter Zuschlag zu entrichten.
Welche Neuerung ist für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge geplant?
Für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge soll eine steuerliche Anlaufhemmung eingeführt werden. Dadurch beginnt die Festsetzungsfrist erst später zu laufen, sodass das Finanzamt solche Erträge über einen längeren Zeitraum nachträglich besteuern kann.
Welche neuen Sperrgründe für eine strafbefreiende Selbstanzeige sind vorgesehen?
Die Sperrgründe sollen erweitert werden, unter anderem durch Aufnahme der Umsatzsteuer-Nachschau. Damit ist eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr möglich, sobald ein Prüfer im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau erschienen ist. Insgesamt werden die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft.