Pregunta

¿Qué novedad está prevista para los rendimientos del capital procedentes del extranjero no declarados?

Para los rendimientos del capital procedentes del extranjero no declarados se prevé introducir una suspensión del inicio del plazo de prescripción fiscal (Anlaufhemmung). De este modo, el plazo de liquidación comienza a contar más tarde, lo que permite al Finanzamt gravar dichos rendimientos con efecto retroactivo durante un período más prolongado.

Actualizado: noviembre de 2014

Más sobre el tema en el artículo Referentenentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige.

Preguntas relacionadas

  • Wie lange soll die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung künftig betragen?

    Nach dem Referentenentwurf des BMF soll die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Dies gilt damit nicht mehr nur für besonders schwere Fälle, sondern einheitlich für sämtliche Hinterziehungstatbestände.

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  • Ab welchem Hinterziehungsbetrag wird bei der Selbstanzeige ein Zuschlag nach § 398a AO fällig?

    Die bisherige Grenze von 50.000 € soll auf 25.000 € herabgesenkt werden. Bis zu diesem Betrag wird ohne Zuschlagszahlung von der Strafverfolgung abgesehen. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 25.000 €, ist zusätzlich zur Steuernachzahlung ein gestaffelter Zuschlag zu entrichten.

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  • Wie ist der Zuschlag nach § 398a AO künftig gestaffelt?

    Der Zuschlag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden: 10 % bei Beträgen über 25.000 € bis 100.000 €, 15 % bei Beträgen über 100.000 € bis 1.000.000 € sowie 20 % bei Beträgen über 1.000.000 €. Damit steigt die finanzielle Belastung einer Selbstanzeige deutlich an.

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  • Welche neuen Sperrgründe für eine strafbefreiende Selbstanzeige sind vorgesehen?

    Die Sperrgründe sollen erweitert werden, unter anderem durch Aufnahme der Umsatzsteuer-Nachschau. Damit ist eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr möglich, sobald ein Prüfer im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau erschienen ist. Insgesamt werden die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft.

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