Sí, una subasta forzosa puede estar exenta de impuestos si entre la adquisición del inmueble y la presentación de la mejor postura han transcurrido más de diez años. En ese caso, el plazo especulativo del § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ha vencido y una eventual ganancia de enajenación no está sujeta al impuesto sobre la renta.
Actualizado: mayo de 2022
Más sobre el tema en el artículo Privates Veräußerungsgeschäft bei Zwangsversteigerung.
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