Según la sentencia del BFH de 19/07/2022 (IX R 20/21), el alquiler por días de habitaciones individuales a terceros excluye, para esas estancias, el uso para fines residenciales propios. La ganancia patrimonial debe por ello dividirse: la parte correspondiente a las habitaciones alquiladas a terceros tributa como otros ingresos, mientras que la superficie de uso propio restante permanece exenta.
Actualizado: julio de 2023
Más sobre el tema en el artículo Private Veräußerungsgeschäfte – Besteuerung bei tageweiser Vermietung von Räumen.
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