Si una sociedad de personas de mera gestión patrimonial (p. ej., GbR) explota una instalación fotovoltaica junto a su actividad principal, obtiene ingresos comerciales conforme al § 15 EStG. Según el § 15 Abs. 3 EStG, todos los ingresos de la sociedad se recalifican como comerciales y todos los bienes deben activarse en el patrimonio empresarial. No obstante, se requiere superar el umbral de minimis.
Actualizado: octubre de 2023
Más sobre el tema en el artículo Photovoltaikanlagen – Mitunternehmerschaft und gewerbliche Infizierung.
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