Los trabajadores que en el año natural 2020 hayan percibido más de 410 euros en prestaciones sustitutivas del salario, como Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld (prestación por desempleo), Krankengeld (subsidio por enfermedad) o Elterngeld (prestación parental), están obligados a presentar una declaración del impuesto sobre la renta conforme al § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Esta obligación afecta por primera vez a muchos empleados debido a las fases de reducción de jornada motivadas por la pandemia.
Actualizado: mayo de 2021
Más sobre el tema en el artículo Pflicht zur Einkommensteuererklärung 2020 – Kurzarbeitergeld.
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