Pregunta

¿El impuesto a tanto alzado conforme al § 37b EStG sobre obsequios es deducible como gasto de explotación?

Según el criterio del FG Niedersachsen (sentencia de 16.01.2014, 10 K 326/13), el impuesto a tanto alzado conforme al § 37b EStG sobre obsequios a clientes no es deducible como gasto de explotación si el propio obsequio supera el límite de 35 euros. El impuesto a tanto alzado comparte el tratamiento fiscal del obsequio y queda sujeto a la prohibición de deducción del § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Desde el punto de vista mercantil sí constituye un gasto de explotación, pero fiscalmente no puede reducir la base imponible.

Actualizado: marzo de 2014

Más sobre el tema en el artículo Pauschalsteuer auf Geschenke keine steuerliche Betriebsausgabe! Aktuelles FG-Urteil!.

Preguntas relacionadas

  • Welche Freigrenze gilt für Geschenke an Geschäftsfreunde nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG?

    Aufwendungen für Geschenke an Personen, die keine Arbeitnehmer sind (z.B. Geschäftsfreunde), dürfen den Gewinn nur dann mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Empfänger und Wirtschaftsjahr insgesamt 35 Euro nicht übersteigen. Wird diese Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerlich nicht abziehbar.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Was ist die Pauschalsteuer nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen?

    § 37b EStG ermöglicht es dem Zuwendenden, Sachzuwendungen und Geschenke an Geschäftsfreunde oder Arbeitnehmer pauschal mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern. Dadurch entfällt die individuelle Versteuerung beim Empfänger. Der Schenker übernimmt die Steuer und meldet sie an das Finanzamt ab.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wie sollten Steuerpflichtige bei versagtem Betriebsausgabenabzug der Pauschalsteuer reagieren?

    Wenn das Finanzamt den Abzug der Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf Geschenke als Betriebsausgabe versagt, sollten Steuerpflichtige Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und unter Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren beim BFH das Ruhen des Verfahrens beantragen. So bleibt der Fall offen, bis der BFH abschließend entschieden hat.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Folgen hatte das FG-Urteil für den entschiedenen Fall mit Freikarten?

    Die Klägerin hatte Freikarten im Wert von jeweils 20.000 Euro an Geschäftsfreunde verschenkt und diese pauschal nach § 37b EStG versteuert. Den Pauschalsteuerbetrag zog sie als Betriebsausgabe ab. Das FG Niedersachsen ließ den Abzug nicht zu, da die Geschenke die 35-Euro-Grenze deutlich überstiegen und somit auch die darauf entfallende Pauschalsteuer dem Abzugsverbot unterlag.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas