Los cónyuges y las parejas de hecho registradas disponen de una exención general de 500.000 euros; los hijos, hijastros e hijos adoptivos, así como los hijos de hijos fallecidos, de 400.000 euros. Los nietos reciben 200.000 euros; los biznietos, así como los padres y abuelos (en caso de herencia), 100.000 euros cada uno. Adicionalmente existe una exención para el ajuar doméstico (41.000 euros) y para otros bienes muebles (12.000 euros).
Actualizado: enero de 2022
Más sobre el tema en el artículo Optimale Nutzung von Freibeträgen bei Erbschaften oder Schenkungen.
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