Se recomienda el siguiente texto: «Información sobre la resolución de litigios en línea: La Comisión Europea pondrá a disposición una plataforma de internet para la resolución extrajudicial de litigios en línea. Esta plataforma servirá como punto de contacto para la resolución extrajudicial de litigios relativos a obligaciones contractuales derivadas de contratos de compraventa celebrados en línea. La plataforma estará disponible en el siguiente enlace: http://ec.europa.eu/consumers/odr.»
Actualizado: enero de 2016
Más sobre el tema en el artículo Neue Informationspflichten für Online-Shops.
Preguntas relacionadas
Was regelt die ODR-Verordnung für Online-Shop-Betreiber?
Die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) verpflichtet Online-Händler, auf eine von der EU-Kommission bereitgestellte Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung hinzuweisen. Ziel ist es, Verbrauchern und Händlern im europaweiten Online-Handel eine einfache Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu bieten. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.
Welche Informationspflichten haben Online-Händler nach Art. 14 ODR-Verordnung?
In der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, müssen auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform der EU-Kommission einstellen. Zusätzlich ist die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend. Die Pflicht gilt auch für Online-Marktplätze.
Wo sollte der Hinweis zur Online-Streitbeilegung im Online-Shop platziert werden?
Der Hinweis sollte gut sichtbar im Impressum des Online-Shops aufgeführt werden, idealerweise mit einem klickbaren Link zur OS-Plattform. Zusätzlich empfiehlt sich die Aufnahme des Textes in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um der Informationspflicht vollständig nachzukommen.
Gilt die ODR-Informationspflicht auch für Verkäufer auf Amazon, eBay oder DaWanda?
Ja, die Informationspflicht erstreckt sich auch auf Händler, die über externe Online-Plattformen wie Amazon, eBay oder DaWanda verkaufen. Der Hinweis auf die OS-Plattform der EU-Kommission sollte daher auch auf diesen Verkaufsprofilen eingebunden werden, soweit technisch möglich als klickbarer Link.