Frage

Gilt die ODR-Informationspflicht auch für Verkäufer auf Amazon, eBay oder DaWanda?

Ja, die Informationspflicht erstreckt sich auch auf Händler, die über externe Online-Plattformen wie Amazon, eBay oder DaWanda verkaufen. Der Hinweis auf die OS-Plattform der EU-Kommission sollte daher auch auf diesen Verkaufsprofilen eingebunden werden, soweit technisch möglich als klickbarer Link.

Stand: Januar 2016

Mehr dazu im Beitrag Neue Informationspflichten für Online-Shops.

Verwandte Fragen

  • Was regelt die ODR-Verordnung für Online-Shop-Betreiber?

    Die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) verpflichtet Online-Händler, auf eine von der EU-Kommission bereitgestellte Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung hinzuweisen. Ziel ist es, Verbrauchern und Händlern im europaweiten Online-Handel eine einfache Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu bieten. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

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  • Welche Informationspflichten haben Online-Händler nach Art. 14 ODR-Verordnung?

    In der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, müssen auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform der EU-Kommission einstellen. Zusätzlich ist die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend. Die Pflicht gilt auch für Online-Marktplätze.

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  • Wo sollte der Hinweis zur Online-Streitbeilegung im Online-Shop platziert werden?

    Der Hinweis sollte gut sichtbar im Impressum des Online-Shops aufgeführt werden, idealerweise mit einem klickbaren Link zur OS-Plattform. Zusätzlich empfiehlt sich die Aufnahme des Textes in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um der Informationspflicht vollständig nachzukommen.

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  • Welcher Text sollte als Hinweis zur Online-Streitbeilegung verwendet werden?

    Empfohlen wird folgender Text: „Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereitstellen. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr.“

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