Del 01.06.2021 al 31.10.2021, los límites temporales para empleos de corta duración se ampliaron de forma transitoria a 4 meses o 102 días laborales. Fuera de este periodo vuelven a aplicarse los límites ordinarios de 3 meses o 70 días laborales conforme al § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV.
Actualizado: agosto de 2021
Más sobre el tema en el artículo Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2021.
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