La base de cálculo es la tarifa kilométrica incrementada a partir del kilómetro 21 (2021: 0,35 €/km; 2022: previsiblemente 0,38 €/km), multiplicada por los kilómetros que exceden ese umbral y por los días laborables. Este producto se compara con la diferencia entre el mínimo personal exento (Grundfreibetrag) y la renta imponible; el menor de ambos valores constituye la base de cálculo. Sobre dicha base se concede como prima el 14 % (equivalente al tipo impositivo inicial).
Actualizado: marzo de 2022
Más sobre el tema en el artículo Mobilitätsprämie für Geringverdiener.
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