No. Según la sentencia del BFH de 04/04/2019 (VI R 18/17), los gastos de mobiliario y enseres domésticos, incluida la AfA, no forman parte de los gastos de alojamiento en el sentido del § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG. Son deducibles íntegramente como otros gastos adicionales de la doble residencia en concepto de Werbungskosten, en la medida en que resulten necesarios.
Actualizado: junio de 2019
Más sobre el tema en el artículo Mehr Geld bei doppelter Haushaltsführung: Kosten für Einrichtungsgegenstände laut BFH voll abziehbar.
Preguntas relacionadas
Ab wann greift die Dokumentationspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach der EU-Melderichtlinie?
Die EU-Melderichtlinie verlangt bereits seit dem 25.6.2018 gewisse Dokumentationsobliegenheiten, obwohl die eigentliche Berichtspflicht erst zum 31.8.2020 erfüllt werden muss. Damit besteht ein sogenannter Vorwirkungszeitraum, in dem Steuerpflichtige und Intermediäre relevante Gestaltungen prüfen und dokumentieren müssen, obwohl die nationalen Umsetzungsgesetze noch nicht vollständig verabschiedet sind.
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung für 2018 abgegeben werden?
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 muss grundsätzlich bis zum 31.07.2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Damit gilt ab dem Veranlagungsjahr 2018 eine um zwei Monate verlängerte Abgabefrist gegenüber dem früheren Stichtag 31.05. des Folgejahres.
Ist Fahrschulunterricht für die Führerscheinklassen B und C1 umsatzsteuerpflichtig?
Ja, Fahrschulunterricht zum Erwerb der Führerscheinklassen B und C1 unterliegt der Umsatzsteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.5.2019 (V R 7/19) unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 14.3.2019 (C-449/17) bestätigt. Fahrschulen müssen die gesetzliche Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und abführen.
Können Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes als Sonderausgaben absetzen?
Ja, Eltern können die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres unterhaltsberechtigten Kindes als eigene Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist eine bestehende Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Der Abzug erfolgt im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung der Eltern.