Pregunta

¿Cómo deben documentarse los registros horarios de los Minijobber?

Deben registrarse el inicio, el final y la duración de la jornada laboral diaria. La documentación debe realizarse por escrito o de forma electrónica y el empleador debe conservarla durante al menos dos años. Los registros deben poder presentarse en cualquier momento ante inspecciones del Finanzamt o de la aduana.

Actualizado: julio de 2013

Más sobre el tema en el artículo Lohnsteuer-Außenprüfer: Stundenzettel auch für minijobber mit Fixgehalt!.

Preguntas relacionadas

  • Müssen für Minijobber mit Fixgehalt Stundenzettel geführt werden?

    Ja, auch für geringfügig Beschäftigte mit festem Monatslohn sind Stundenaufzeichnungen zu führen. Das Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Minijobbern zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen spätestens am siebten Folgetag erstellt und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

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  • Worauf achten Lohnsteuer-Außenprüfer bei Minijobs verstärkt?

    Lohnsteuer-Außenprüfer fordern vermehrt die Vorlage von Stundenzetteln für Minijobber. Fehlen diese Aufzeichnungen, drohen Beanstandungen, Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Bußgelder. Die Stundenaufzeichnungen sollten daher in der Lohnbuchhaltung jederzeit griffbereit sein.

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  • Welche Folgen drohen bei fehlenden Stundenaufzeichnungen für Minijobber?

    Bei fehlenden oder unvollständigen Stundenzetteln kann der Status als Minijob in Frage gestellt werden, wenn der gezahlte Lohn umgerechnet auf die geleisteten Stunden den Mindestlohn unterschreitet. Dies kann zu Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zusätzlich können Bußgelder nach dem Mindestlohngesetz verhängt werden.

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